Im Zusammenhang mit der Abwicklung von Ersatzansprüchen aus einem Verkehrsunfall möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die entstandenen Rechtsanwaltsgebühren entsprechend der Verschuldungsquote ebenfalls von der gegnerischen Versicherung getragen werden.
In der Regel versuchen die Versicherungen dennoch ohne die Inanspruchnahme von Anwälten die Schäden zu regulieren, was jedoch überwiegend zu nachteiligen Ergebnissen führen kann. Dies kann insbesondere für die Höhe von Schmerzensgeld- zahlungen entscheidend sein. Sie sollten daher nicht davor zurückschrecken, nach einem Verkehrsunfall immer einen
Rechtsanwalt beratend hinzuzuziehen.